AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen vom Computerservice München-Ost

1. Geltungsbereich

Computerservice München-Ost erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Soweit .de Domains Gegenstand dieses Vertrages sind, gelten ergänzend die DENIC-Registrierungsbedingungen, die DENIC-Registrierungsrichtlinien sowie die DENIC-Direktpreisliste.

Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden unsere Leistungen vorbehaltlos erbringen.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte der Parteien.

Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden 14 Tage nach deren Veröffentlichung auf der Homepage vom Computerservice München-Ost wirksam, sofern der Kunde den jeweiligen Änderungen nicht spätestens 14 Tage nach der Veröffentlichung widerspricht.



2. Leistungspflichten

Computerservice München-Ost gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Internet-Webserver von 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Webserver aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich vom Computerservice München-Ost liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.), über das Internet nicht zu erreichen ist.



3. Domainregistrierung, Freistellung, Domainstreitigkeiten

3.1

Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Internet-Domains wird der Computerservice München-Ost im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem DENIC, oder einer anderen Organisation zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig. Computerservice München-Ost hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss. Computerservice München-Ost übernimmt deshalb keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains überhaupt zugeteilt werden und/oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben. Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internet-Domain durch den Kunden beruhen, stellt der Kunde den Computerservice München-Ost frei.

3.2

Der Kunde garantiert, dass die von ihm beantragte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Von Ersatzansprüchen Dritter sowie allen Aufwendungen, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internet-Domain durch den oder mit Billigung des Kunden beruhen, stellt der Kunde den Computerservice München-Ost, die Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN), die Network Solutions Inc. (NSI) sowie sonstige für die Registrierung eingeschaltete Personen frei.

3.3

Soweit .com-, .net- oder .org-Domains Vertragsgegenstand sind, ist während der Dauer eines gerichtlichen Verfahrens oder Schiedsverfahrens über die Domain wegen der Verletzung von Marken-, Namen- und sonstigen Schutzrechten sowie 15 Tage über die abschließende Entscheidung in diesem Verfahren hinaus eine Übertragung der Domain durch den Kunden an Dritte ausgeschlossen, es sei denn, es ist sichergestellt, dass die ergehende Entscheidung für den Dritten in gleicher Weise wie für den Kunden bindend ist.



4. Vertragsangebot, Vertragsschluss, Vertragsbeendigung

4.1

Der Vertrag kommt mit Gegenzeichnung des Kundenantrags durch den Computerservice München-Ost oder mit der ersten Erfüllungshandlung zustande.

4.2

Der Vertrag wird jeweils für die Dauer eines Jahres ab Vertragsbeginn geschlossen. Das Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 30 Tagen vor Ablauf des Vertragsendes gekündigt werden. Bei nicht fristgerechter Kündigung verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.

4.3

Sofern der Kunde seine Domain nicht spätestens dreißig Tage nach Wirksamkeit der Kündigung in die Pflege eines anderen Anbieters gestellt hat, ist der Computerservice München-Ost berechtigt, die Domain freizugeben. Spätestens nach Ablauf der vorgenannten Frist erlöschen alle Rechte des Kunden aus der Registrierung.

4.4

Werden von Dritten gegenüber dem Computerservice München-Ost Ansprüche wegen tatsächlicher oder behaupteter Verletzung Rechte Dritter gemäß Ziffer 9.2 Satz 1 geltend gemacht, ist der Computerservice München-Ost berechtigt, die Domain des Kunden unverzüglich in die Pflege der DENIC zu stellen und die Präsenz des Kunden zu sperren. Der Computerservice München-Ost ist darüber hinaus zur fristlosen Kündigung des Vertrags berechtigt.

4.5

Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für den Computerservice München-Ost insbesondere vor, wenn

· der Kunde mit der Zahlung der Entgelte für mehr als 20 Kalendertage in Verzug gerät;

· der Kunde schuldhaft gegen eine der in den Ziffern 4.; geregelten Pflichten verstößt.

4.6

Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

4.7

Soweit einzelne Domains eines Tarifs durch den Kunden gekündigt werden, besteht kein Anspruch des Kunden auf Beantragung einer Ersatzdomain in denselben Tarif.



5. Preise und Zahlung

5.1

Der Computerservice München-Ost ist, sofern der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen ist, berechtigt, die Preise jederzeit zu erhöhen. Die Änderung wird wirksam, wenn der Computerservice München-Ost innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der entsprechenden Änderungsmitteilung beim Kunden kein Widerspruch des Kunden zugeht. Der Computerservice München-Ost wird den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Widerspruchsfrist und die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinweisen. Die Preise sind Festpreise. Im Verzugsfall ist der Computerservice München-Ost berechtigt, Zinsen in Höhe von 6 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz nach dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz zu verlangen und die entsprechende Internet- Präsenz des Kunden, auch des Kunden des Wiederverkäufers, sofort zu sperren.

5.2

Der Kunde ist verpflichtet, die Vergütung im Voraus zu zahlen. Der Abrechnungszeitraum beträgt ein Jahr. Gesonderte Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang.

5.3

Der Computerservice München-Ost ist berechtigt, die Aktivierung einer Domain erst nach Zahlung der für die Registrierung vereinbarten Entgelte vorzunehmen.

5.4

Gegen unsere Forderungen kann der Kunde nur mit unwidersprochenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Entsprechendes gilt für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts sowie der Einrede gemäß den § 639 Abs. 1 BGB und § 478 Abs. 1 BGB.



6. Rechte Dritter

Der Computerservice München-Ost wird den Kunden dann gegen alle Ansprüche verteidigen, die aus einer Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts oder Urheberrechts durch den Computerservice München-Ost in der Bundesrepublik Deutschland hergeleitet werden, und dem Kunden gerichtlich auferlegte Kosten und Schadensersatzbeträge übernehmen, wenn der Kunde dnm Computerservice München-Ost von solchen Ansprüchen unverzüglich schriftlich benachrichtigt hat und der Computerservice München-Ost alle technischen und rechtlichen Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Vorgenannte Verpflichtungen vom Computerservice München-Ost entfallen, wenn Ansprüche Dritter darauf beruhen, dass Hardware oder Programme geändert wurden oder zusammen mit nicht vom Computerservice München-Ost gelieferter Hardware oder Programmen genutzt werden.



7. Haftung

7.1

Für Schäden haftet der Computerservice München-Ost nur dann, wenn der Computerservice München-Ost oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz vom Computerservice München-Ost oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, ist die Haftung vom Computerservice München-Ost auf den Schaden beschränkt, der für den Computerservice München-Ost bei Vertragsschluss vernünftigerweise voraussehbar war.

7.2

In jedem Fall ist die Haftung vom Computerservice München-Ost beschränkt auf einen Betrag von € 500,00 pro Schadenfall.



8. Internet-Präsenz, Inhalte von Internet-Seiten

Der Kunde ist verpflichtet, auf seine Internet-Seite eingestellte Inhalte als eigene Inhalte unter Angabe seines vollständigen Namens und seiner Anschrift zu kennzeichnen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass eine darüber hinausgehende gesetzliche Kennzeichnungspflicht z.B. bestehen kann, sofern auf den Internet-Seiten Teledienste oder Mediendienste angeboten werden. Der Kunde stellt den Computerservice München-Ost von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung der vorgenannten Pflicht beruhen.



9. Datenschutz

9.1

Der Computerservice München-Ost weist gemäß § 33 BDSG darauf hin, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert werden. Der Computerservice München-Ost weist des weiteren darauf hin, dass die Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung an die an der Registrierung beteiligten Dritte übermittelt und im üblichen Umfang zur Identifizierung des Inhabers der Domain veröffentlicht werden einschließlich der öffentlichen Abfragemöglichkeit in sogenannten Whois-Datenbanken.

9.2

Der Computerservice München-Ost weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik, nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass der Provider das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten und auf Web-Servern gespeicherten Daten trägt der Kunde vollumfänglich selbst Sorge.



10. Schlussbestimmungen

10.1

Jegliche Änderungen, Ergänzungen oder die teilweise oder gesamte Aufhebung des Vertrages bedürfen der Schriftform, auch die Abänderung oder Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich - rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, München. Für die vom Computerservice München-Ost auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum Einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen.

10.2

Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.